Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.01.2013 - 5 U 54/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,224
OLG Brandenburg, 10.01.2013 - 5 U 54/11 (https://dejure.org/2013,224)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.01.2013 - 5 U 54/11 (https://dejure.org/2013,224)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Januar 2013 - 5 U 54/11 (https://dejure.org/2013,224)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,224) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung von Provisionen für die Vermittlung von Versicherungsverträgen im Verhältnis von Haupt- und Untervertreter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückabwicklung von Provisionen für die Vermittlung von Versicherungsverträgen im Verhältnis von Haupt- und Untervertreter

  • rechtsportal.de

    Rückabwicklung von Provisionen für die Vermittlung von Versicherungsverträgen im Verhältnis von Haupt- und Untervertreter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verhältnis zwischen Hauptvertreter und Untervertreter bei der Stornogefahrabwehr

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Eurenta 5 -, Internetleads, Kaufvertrag, Bereitstellungspflichten des U, Leads, Buchauszug, Saldoanerkenntnis

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 310/09

    Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters bei Stornierung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2013 - 5 U 54/11
    Art und Umfang der dem Versicherungsunternehmen obliegenden "Nachbearbeitung" notleidender Versicherungsverträge bestimmen sich nach den Umständen des Einzelfalls (BGH NJW 2011, 1590).

    52 Entschließt sich der Versicherer, der bei einem Versicherungsvertrag bestehenden Stornogefahr durch die Versendung einer Stornogefahrmitteilung an den Versicherungsvertreter entgegenzuwirken, und sendet er zu diesem Zweck eine Mitteilung, die diesen von ihrem Inhalt her in die Lage versetzt, seinerseits Stornogefahrabwehrmaßnahmen zu ergreifen, so rechtzeitig an den Versicherungsvertreter, dass bei normalem Verlauf mit deren rechtzeitigem Eingang zu rechnen ist, so ist er seiner Pflicht zur Stornogefahrabwehr in ausreichendem Maße nachgekommen (BGH NJW 2011, 1590).

  • BGH, 20.06.1984 - I ZR 62/82

    Provisionsanspruch des Untervertreters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2013 - 5 U 54/11
    Er entfällt, wenn feststeht, dass entweder der Endabnehmer nicht an den Unternehmer zahlt oder der Unternehmer, mag er auch seinerseits vom Kunden Zahlung erlangt haben, den Provisionsanspruch des Hauptvertreters nicht erfüllt, § 87a Abs. 2 HGB (vgl. BGHZ 91, 370).

    Der Beklagte wurde lediglich im Rahmen der Vertragsbeziehungen zwischen Hauptvertreter und Unternehmer tätig; seine Bemühungen beschränkten sich darauf, dem Hauptvertreter (Klägerin) bei der Erfüllung der von diesem gegenüber dem Unternehmer übernommenen Vertretungsaufgabe zuzuarbeiten (BGHZ 91, 370, Rz. 12).

  • BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage und Widerklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2013 - 5 U 54/11
    Bei einer Hilfsaufrechnung findet allerdings eine Streitwerterhöhung unter Berücksichtigung der auch im Gebührenstreitwertrecht angezeigten wirtschaftlichen Betrachtungsweise in den Fällen nicht statt, in denen die Ansprüche wirtschaftlich denselben Gegenstand betreffen (vgl. BGH NJW-RR 2005, 506 zur Widerklage, § 19 Abs. 1 GKG a.F.; OLG Hamm, NZBau 2011, 495).
  • BGH, 25.05.2005 - VIII ZR 237/04

    Pflicht des Versicherungsunternehmens zur Nachbearbeitung notleidend gewordener

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2013 - 5 U 54/11
    In Bezug auf diese Vertragsverhältnisse hat die insoweit darlegungs- und beweisbelastete Klägerin (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2005, Az. VIII ZR 237/04, Rz. 14) jedoch eigene Maßnahmen der Versicherungsunternehmen zur Stornoabwehr vorgetragen, die nach Art und Umfang ausreichend waren.
  • OLG Hamm, 21.02.2011 - 17 W 38/10

    Verjährung von Werklohnforderungen bei Einleitung eines selbständigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2013 - 5 U 54/11
    Bei einer Hilfsaufrechnung findet allerdings eine Streitwerterhöhung unter Berücksichtigung der auch im Gebührenstreitwertrecht angezeigten wirtschaftlichen Betrachtungsweise in den Fällen nicht statt, in denen die Ansprüche wirtschaftlich denselben Gegenstand betreffen (vgl. BGH NJW-RR 2005, 506 zur Widerklage, § 19 Abs. 1 GKG a.F.; OLG Hamm, NZBau 2011, 495).
  • BGH, 25.05.2005 - VIII ZR 279/04

    Rechtsnatur und Umfang der Pflicht eines Versicherungsunternehmens zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2013 - 5 U 54/11
    Der Anspruch auf Provision entfällt im Falle der Nichtausführung nur, wenn und soweit diese auf Umständen beruht, die der Unternehmer nicht zu vertreten hat (BGH NJW-RR 2005, 1196).
  • OLG Köln, 09.09.2005 - 19 U 174/04

    Provisionsanspruch bei Untervertretung - Nichtausführung des Vertrags -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2013 - 5 U 54/11
    In den Fällen der Nichtausführung des Vertrages kommt es nach § 87a Abs. 3 HGB darauf an, ob der Hauptvertreter die Umstände, auf denen die Nichtausführung beruht, zu vertreten hat (OLG Köln, VersR 2006, 71).
  • BGH, 24.06.1971 - VII ZR 223/69

    Rechtsstellung des Verkaufsleiters oder Generalvertreters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2013 - 5 U 54/11
    Ein Saldoanerkenntnis stellt in der Regel einen Verzicht auf dem Handelsvertreter bekannte Einwendungen aus der früheren Zeit dar (BGHZ 56, 290).
  • BGH, 02.03.1989 - I ZR 121/87

    Provisionsanspruch des Handelsvertreters für einen nicht ausgeführten Vertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2013 - 5 U 54/11
    Der Unternehmer kann die Provisionspflicht nur abwenden durch den Nachweis, dass er die Nichtausführung nicht zu vertreten hat (BGH BB 1989, 1077; Baumbach/Hopt, HGB, 35. Aufl. 2012, § 87a Rn 30).
  • LG Frankfurt/Oder, 29.03.2011 - 12 O 438/10

    - Eurenta 5 -, Einigung über die Abrechnung, Anerkenntnis, Saldenanerkenntnis,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2013 - 5 U 54/11
    Auf die Berufungen der Klägerin und des Beklagten wird das am 29. März 2011 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az. 12 O 438/10, unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung des Beklagten teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Karlsruhe, 13.09.2017 - 15 U 7/17

    Provisionsrückzahlungsklage gegen Versicherungsvertreter - Auszahlung

    Denn gemäß § 84 Abs. 3 HGB ist das Handelsvertreterrecht der §§ 84 ff. HGB auch auf mehrstufige Handelsvertreterverhältnisse anwendbar (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 10.01.2013, 5 U 54/11 - juris Randnr. 43; Thume in Küstner/Thume, a.a.O., Kapitel V Randnr. 570).
  • OLG München, 14.07.2016 - 23 U 3764/15

    Streitiger Anspruch auf Buchauszug eines Handelsvertreters

    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Brandenburg vom 10.01.2013 (5 U 54/11) ist schon deshalb nicht übertragbar.
  • OLG München, 14.07.2016 - 23 U 3521/15

    Streitiger Provisionsanspruch eines Handelsvertreters

    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Brandenburg vom 10.01.2013 (5 U 54/11) ist schon deshalb nicht übertragbar.
  • OLG Hamm, 13.03.2017 - 18 U 106/15

    Anspruch auf einen Buchauszug nach Beendigung eines Handelsvertretervertrages;

    c) Der Anspruch auf Erteilung des Buchauszuges ist als Hilfsanspruch nicht mehr durchsetzbar, wenn für einen bestimmten Zeitraum die Höhe des Provisionsanspruches durch ein Anerkenntnis feststeht (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 10. Januar 2013 - 5 U 54/11 -, Rn. 45, juris; OLG Hamm, Urteil vom 20. Juni 1997 - 35 U 71/96 -, juris; Emde, Vertriebsrecht, 3.Auflage, § 87c HGB, Rn. 110; Thume in: Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, HGB, 4. Aufl. 2014, § 87c HGB, Rn. 23).
  • LG Hamburg, 28.02.2018 - 404 HKO 104/16

    Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers; Anwendung der Vorschriften zum

    Dass die Beklagte zwischen den Kläger und das Versicherungsunternehmen "zwischengeschaltet" ist, ist charakteristisch für gestufte Vertreterverhältnisse und ändert nichts daran (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 10.01.2013, 5 U 54/11-, Rdnr. 43, juris), dass der Kläger in gleicher Weise wie ein Versicherungsvertreter im Hinblick auf sein Provisionsinteresse erwarten darf, dass der Versicherer notleitende Verträge nachbearbeitet oder aber ihm selbst - rechtzeitig - entsprechende Stornogefahrmitteilungen zuleitet.
  • LG Mannheim, 04.06.2013 - 22 O 68/12

    - Nobilitas -, Buchauszug, Saldoanerkenntnis, Anspruch auf Neuerteilung, Anspruch

    Der HV kann gemäß § 87 c Abs. 2 HGB bei der Abrechnung einen Buchauszug über alle Geschäfte verlangen, für die ihm nach § 87 HGB Provision gebührt ( im Anschluss an OLG Brandenburg, 10.01.2013 - 5 U 54/11 - Juris) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht